Das Pfützenurteil: Sind Pfützen auf dem Dach ein Mangel?

Pfützendächer (Bildquelle: iStock/Beeldbewerking)

Wie Pfützen auf dem Dach zu bewerten sind, wird immer wieder heiß diskutiert, vor allem seit dem sogenannten „Pfützenurteil“ des Oberlandesgerichts Frankfurt (5.5.2017 Az 24 U 53/15). Dort heißt es, eine leichte Pfützenbildung sei zwar kein technischer Mangel, jedoch wurde dem Bauherrn wegen eines erhöhten Wartungsaufwandes ein Zahlungsverweigerungsrecht hinsichtlich der noch offenen Schlusszahlung zugebilligt. Die stärkere Pfützenbildung auf seinem Dach wurde durch ein nicht ausreichend durchgängiges Gefälle verursacht.

Pfützen auf Flachdächern sind unvermeidlich, selbst bei Dächern mit 5 % Gefälle. So steht es auch in den Flachdachrichtlinien. Hier heißt es, dass ein Gefälle von mindestens 2 % geplant werden soll, damit Niederschlagswasser nicht lang anhaltend auf der Abdichtungsschicht stehen bleibt. Dennoch kann es zu Pfützen kommen – aufgrund zulässiger Ebenheitstoleranzen, der Durchbiegung des Tragwerks, bei vorhandenem Gegengefälle und Unebenheiten an Bahnenüberlappungen und -verstärkungen. Nur wer mehr als 5 % Neigung plant, kann eine komplette Pfützenfreiheit erreichen.

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